ja, ich wieder mit diesem Kram. Ich weiß ich nerve…

Arbeitsrechtliche Probleme mit dem AG, mehrere Lügen meinen ehemaligen Mitarbeitern

Ich frage hier, weil mein Rechtsanwalt ist auch der Rechtsberater einer Gewerkschaft und ich überbelaste ihn, da mein Arbeitgeber mich mit so vielen Anhörungen überlastet und mein Anwalt hat andere Menschen, die er beraten muss. Und es ist schon Freitag Abend.

Ich bin bis 30.09 mit Attest krankgeschrieben. Arbeitgeber schon informiert (Sachbearbeiterin). Laut der letzten Anhörung will mein Arbeitgeber eine schriftliche Stellungnahme bis 22.09 haben.

Was ist üblich in Deutschland? Keine Stellungnahme bis nach meiner Genesung? Ist es erwartet, dass trotz Krankheit ich eine Stellungnahme schicke? Sind alle Krankheiten gleich? Ich bin wegen Mobbing krankgeschrieben, was geistig belastend ist, kann aber schreiben.

Was ich mache ist, die Stellungnahme zu vorbereiten, sodass mein Anwalt die prüft, bevor ich die schicke, auf keinem Fall vor dem 22.09. Ich wollte auch den Personalrat nach Hinweise fragen, sie sind aber auch überlastet.

  • DegenerationIP@lemmy.world
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    1 month ago

    So lange es keine vertragliche Relevanz hat, musst du während einer Krankschreibung gar nichts mit deinem AG besprechen.

    Das gilt grundsätzlich. Allerdings kenne ich nicht den Hintergrund und kann das nicht einschätzen. Wende dich an deine Gewerkschaft. Die haben für sowas eine Rechtsabteilung.

    Man kann dir hier Tipps etc. geben, aber ohne rechtliche Sicherheit - d.h. es können auch unbeabsichtigt falsche Informationen sein, die dich in Schwierigkeiten bringen und dein AG scheint ja nicht gerade sehr Arbeitnehmerfreundlich zu sein.