• 0 Posts
  • 186 Comments
Joined 7 months ago
cake
Cake day: March 8th, 2025

help-circle

  • Ich übersetze diese Aussage so:

    Noch in diesem Jahr werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet, gab Spahn zu bedenken.

    Vorher wollen wir nichts tun oder entscheiden, denn sie könnte mit minimalster Chance ja, unerwartet Verfassungskonform sein.

    Die Koalition werde die Steuer dann möglicherweise neu regeln, stellte er in Aussicht. Möglicherweise bleibt der schwarz-roten Regierung auch nichts anderes übrig.

    Wir gehen aber davon aus, dass die Erbschaftsteuer nicht Verfassungskonform ist und haben das bei der letzten Reform bereits angenommen und auf Zeit gespielten werfen unsere NoGo-Handtücher schon mal aus.

    Beobachter erwarten, dass dasVerfassungsgericht die Koalition zu einer Reform der Erbschaftsteuer zwingen könnte.

    Unabhängige Stellen kommen auch zum Schluss, dass die aktuelle Erbschaftssteuer ungerecht ist. Hoffentlich nennt uns das Verfassungsgericht keinen Termin und läss ein Aussetzen der ErbSt für einige Zeit zu.

    Ah. Naja, trotzdem schön.

    Nein, nicht schön. Wir wählen Politiker, bezahlen und Versorgen diese zusammen mit ihrem Stab und Ministerien überdurchdchnittlich, damit diese eine juristisch professionelle Kompromiss-Gesetze aushandeln und erlassen. Wenn Gesetze vom nicht mit der Verfassung vereinbar sind, sind das handwerkliche Fehler der Legislative!




  • Lt. Nutzungsbedingungne sind alle Nutzer von … WhatsApp - mind 13 Jahre Signal - mind. 13 Jahre Youtube - mind. 16 Jahre TikTok - mind 13 Jahre Facebook - mind. 13 Jahre Instagram - mind. 13 Jahre Snapchat - mind. 13 Jahre Google Gemini - mind. 16 Jahre Apple Dienste - mind. 16 Jahre Spotify - mind. 14 Jahre (Einige Dienste bieten konfigurierbare Elternkontrollen. )

    Ich musste in der dritten Klasse meiner Kinder (8/9 Jahre) regelmäßig erklären, weshalb dieser kein Mobiltelefon hat und nicht über Whatsapp erreichbar ist. Der auf sozialer Ebene erzeugte Druck ist immense. Ein paar Jahre später benutzen viele Klassenkameraden immer noch völlig unkontrollierten Zugriff auf das Smartphone. Das Problem liegt an anderer Stelle und wird mit einem Verbot nicht gelöst. Viele Eltern benötigen Unterstützung und einen möglichen Weg aufgezeigt ihre Kinder an diese Alltagsgegenstände heranzuführen. Social Media is nur ein TeilAspekt.


  • Aber warum gibt es überhaupt eine Grenze?

    Die Rentenversicherung wurde bei Einführung als Versicherung aufgesetzt, die durch Beiträge finanziert wird. Durch jeden eingezahlten Euro werden auch Rentenansprüche erzeugt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt den monatlich zu zahlenden Beitrag und begrenzt auch die Höhe eines Rentenbezugs. Denn jeder Euro über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist nicht “versichert”.

    Von der nur wieder die Reichen profitieren? Ich spreche nur bei vermögenden Personen von “die Reichen” Ein höheres rentenpflichtiges Einkommen erhöht nur die Wahrscheinlichkeit ein Vermögen aufzubauen zu können. Ich sehe nicht, dass höhere Einkommen durch eine BBG direkt mehr oder weniger profitieren.

    Die Anpassung hilft kurzfristig eine Finanzierungslücke zu schließen. Langfristig werden im Vergleich zum höhere Einkommen im Vergleich zur min. Renten bezgu auch höhere Renten beziehen.




  • Na ja, sofern man Arbeitnehmer nicht zum Umzug oder Zweitwohnsitz zwingen möchte, fallen Kosten für den Arbeitsweg an. Bei anderen Einkunftsarten sind Arbeitswege ebenfalls Gewinn-/Einkommensmindernd. Eine Anrechnung der Arbeitwege mit Kostennachweis (Fahrtebuch, ÖPV-Ticket) stelle ich daher nicht in Frage.

    Eine Pauschale Berechnung spart in erster Linie bürokratische Aufwände. Eine vom Verkehrsmittel unabhängige Pauschale stellt in erster Linie Verkehrteilnehmer mit Verkehrmitteln besser, die keine laufenden Kosten verursachen oder deren Kostennachweis sehr schwer ist.

    Somit profitieren von einer Pauschale besonders Personen, die sich ressourcenschonend verhalten, deren Verkehrsmittel weniger Kosten verursacht. z.B. Mitfahrer bei Fahrgemeinschaften, Fahrradfahrer (ab 10 oder 21km)


  • Die CDU-SPD-Landesregierung will psychiatrische Kliniken dazu verpflichten, Patient:innen bei Entlassungen in bestimmten Fällen an Ordnungs- und Polizeibehörden zu melden. Und zwar, wenn bei einer nicht freiwillig aufgenommenen Person „aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“.

    Die Begriffe “Psychisch Krank” und “Fremdgefährdung” viel Raum zu Interpretation. Eine Verpflichtung zum Meldem bei der Polizei ist ein Schritt, Verantwortung an den Arzt abzugeben. Grundsätzlich fehlt mir im Artikel oder der Aussage der Bezug zur bewussten Gewalt. Von einem motorisieren Verkehrsteilnehmer geht auch eine Fremdgefährdung aus. Erwähnt dieser in einer Lebenskrise Suizidgedanken ist dieser schnell unfreiwillig in einer psychiatischen Klinik. Woran würde man eine Meldepflicht messen, Wut auf andere, Gesellschaft, …?

    Haben wir hier eine Fachperson, die den Begriff “Fremdgefährdung” in so einem Bezug klarstellen kann (falls dieser definiert ist.)?

    Die Meldung an den Sozial psychiatrischen Dienst veranlasst Tätigkeiten Hilfe anzubieten, Möglichkeiten aufzuzeigen und Personen zu motivieren die Hilfe auch anzunehmen. Eine Meldung an die Polizei hat welche Tätigkeiten zur Folge? Mehr Präsenz im Wohnviertel, Überwachung der SocialMedia-Kanäle?


  • Ich bin überrascht, dass die Sache mit der 11-Jährigen nicht strafbar war.

    Die Begründung steht im Text. Es war nicht strafbar im Sinn §185 StGB Beleidigung, da der “Angriff auf die Ehre” nicht nachgewiesen werden konnte.

    "…Im Zusammenhang mit der Vornahme sexuell motivierter Äußerungen liegt ein Angriff auf die Ehre nur vor, wenn der Täter zum Ausdruck bringt, der Betroffene weise insoweit einen seine Ehre mindernden Mangel auf. Eine ehrverletzende Kundgabe von Missachtung liegt regelmäßig nicht allein in der sexuell motivierten Äußerung des Täters. Denn allein die sexuelle Moti- vation des Täters, mit der er den Betroffenen unerwünscht und gegebenen- falls in einer ungehörigen, das Schamgefühl betreffenden Weise konfrontiert, genügt für die erforderliche, die Strafbarkeit begründende, herabsetzende Bewertung des Opfers nicht. "

    Angenommen das sind die relevanten Fakten, dann klingt es, als sei es da nur ums Schocken gegangen. Mir stellt sich aber auch die Frage, warum man es auf Sexuelles beschränkt, und nicht allgemein Angst einjagen strafbar macht.

    Sofern es nur ums Schocken gegangen ist, wäre das dann nicht eine angedrohte Strftat (§177 StGB Sexueller Übergriff)? Angst aufgrund angedrohter Straftaten wäre möglicherweise §241 StGB Bedrohung.



  • Spricht da irgendwas gegen was ich gerade übersehe? :0

    Eine Präzisierung von der Definition von Beleidigung fände ich sinnvolelr, denn der entstehende Schaden ist ähnlich. Bitte auch geschlechtsneutral, denn eine Gesellschaft ändert sich. Aktuell als Kompliment oder hinnehmbar erachtete Gesten gegenüber männlichen Mitbürgern sind in 10 Jahre möglicherweise auch kein Kompliment oder schädigen möglicherweise.

    Die Grenze über die Defintion körperlicher Kontakt ist sehr klar. Eindeutigkeit in Gesetzen hilft bei der Durchsetzung und allen im täglichen Leben. Eine Einschänkung auf bestimmte Gesten wird das Gesetz nach einiger Zeit ins Leere laufen lassen.


  • Einen Boom sehe ich auch nicht. Seit Corona wird Kartenzahlung endlich auch für Kleinbeträge und bei Bäcker, Dönerbuden usw. akzeptiert.

    … bei gleichzeitiger Abnahme von Bankfilialen (einfacher Bargeldzugang).

    Einfacher Bargeldzugang hat mit der Verfügbarkeit von Bankfilialen wenig zu tun. Mittlerweile bieten die meisten Banken eine Geldauszahlung an nahezu allen Supermarktkassen an.


  • Tja, dann haben wir halt im Falle der Wehrpflicht Geschlechterungleichheit. Da sind dann aber die, die nicht die Frauen mit einbeziehen wollten, genauso Schuld wie alle anderen, die nicht die Wehrpflicht für Männer abschaffen wollten.

    Dann machen wir es doch wie die Meterologen, sie benennen ein Tief bzw. Hoch im Jahreswechsel mit einen männlichen oder weiblichen Namen. Bei einem Geburtsjahrahrgang sind nun Frauen zur Wehrausbildung verpflichtet. Das nächste Jahr Männer. Das ist dann gleichgerecht ungerecht und allee sind schuld. /s


  • Ich trenne zwischen digitalen Prozessen, den genutzten Übertragungstechnologien Speicherung von Informationen und Verwendung der Informationen. Z.B. ist für eine Altersverifikarion ist eine Onlineverbindung oder auch die Weitergabe des Namens nicht zwingend notwendig (siehe EPerso). Ich möchte ebenfalls nicht für jede Kleinigkeit eine eigene App. Technisch ist das auch nicht notwendig. IMO unterschätzen wir die Macht, die wir als Kunden ausüben könn(t)en oder sind zu bequem das zu tun. Meiner Ansicht nach überschätzen, wir das “Analoge Leben” in Sachen Datenschutz.


  • Ich finde es schwierig die Grenze zwischen analog Leben und sich jedwedem Fortschritt bockig in den Weg stellen.

    Ich sehe hier keine zu ziehenden Grenze zwischen Digitalisierung un analogem Leben. Wir sprechen von der Zumutbarkeit Dinge des Alltags zu erledigen zu können

    Im Artikel bzw. der Forderung wird keine Altersgruppe erwähnt. Über 75jährigen, sollte es jedoch noch erlebt haben, dass in jedem Dorf eine Bankfiliale verfügbar ist. 7km einfacher Weg für Besorgungen im Wochenrythmus oder sogar 60km im viertel- halbjährlichen Rythmus waren normal. Die Geschäftsidenn und Lösungen von Gewerbetreibenden nannte man damals Service. Eine Bankfiliale, Bäcker, Metzger, etc die mit einem passendem Fahrzeug, zu festgelegten Tagen am Marktplatz oder Strasse stehen, gibt es immer noch.

    Ich halte es für zumutbar ein Paket oder Bargeld beim örtlichen Lebensmittel-Discounter abzuholen. Dort ein analoges ÖPVN-Ticket vorab zu kaufen oder nachträglich (innerhqlb von 2 Wochen) dort seine Parktickets zu zahlen. Teure Fahrscheinautomaten, Bankfilialen bzw. Automaten sind nicht mehr notwendig. Kreditkarten gab es auch bereits in der Offline-Welt. Manche besitzen sogar immer noch die Nummer als geprägte Ausführung.

    Die Aussage, dass Senioren analog aufgewachsen sind stimmt. Allerdings sind private Computer im haushalt seit 40jahren üblich. Vernetzte Computer (Internet) und Mobiltelefone (Telefonie/SMS) sind seit 20 Jahren üblich. Jeder 60-Jährige kennt Smartphones.

    Mehr als 54% der übet 65-Jährige jährigen nutzt bereits Onlinebanking. (Quelle)

    In meinem pers. Umfeld nutzen alle Senioren bis 81Jahren einen teilweise zwei Messenger um mit ihren Enkeln zu kommunizieren.

    Mein Fazit: Im Jahr 2025 ist von allen bis ca. 70 Jahre erwartbar Apps am Smartphone zu bedienen. Smartphones,waren schon vor ihrem Rentenalter üblich. Eigenes mobiles Internet ist inner noch nicht voraussetzbar. Ältere (ab ca.71Jahre) sind in der Lage sich an die Veränderung anzupassen oder venotigen bei anderen Tätigkeiten Hilfe. Wenn man eine schrittweise Einführing über ein paar Jahre voraussetzt, ist eine Verwendung einfacher digitaler Dienste auch von 70plus bereits erwartbar.

    Ich sehe ein, dass sehe viele Apps unsere Daten nicht gerade pfleglich behandeln und es definitiv ein anderes Geschäftsmodell als Datenhandel braucht.

    Datenschutz ist wichtig, leider wird dieser von Kunden zunehmend als unwichtig betrachtet. Datenschutz ist jedoch ein komplett anderes Thema zudem hat mit einem Recht auf analogem Leben nur wenig zu tun. Es ist Produktqualität bzw. Qualität eines Dienstes.